SOLEWASSER VITALPARK

Haus- und Badeordnung

Der Solewasser-Vitalpark bietet neben dem Soleschwimmbecken verschiedenste Therapie- und Fitnesseinrichtungen für Erholung, Gesundheitspflege und sportliche Betätigung. Der Gast soll Ruhe und Erholung finden, sodass die Beachtung der Bade-und Benutzungsordnung in seinem eigenen Interesse liegt.
Oberstes Gebot ist gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit und Hygiene eines jeden Einzelnen.

SOLEWASSER VITALPARK

Haus- und Badeordnung

Der Solewasser-Vitalpark bietet neben dem Soleschwimmbecken verschiedenste Therapie- und Fitnesseinrichtungen für Erholung, Gesundheitspflege und sportliche Betätigung. Der Gast soll Ruhe und Erholung finden, sodass die Beachtung der Bade-und Benutzungsordnung in seinem eigenen Interesse liegt.
Oberstes Gebot ist gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit und Hygiene eines jeden Einzelnen.

  1. Allgemeines
  2. Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im            gesamten Bereich des Solewasser-Vitalparks.

  1. Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

Diese Bade- und Benutzungsordnung ist verbindlich für alle Gäste und Nutzer,    welche sich auf dem Gelände des Solewasser-Vitalparks aufhalten. Mit dem Betreten des Solewasser-Vitalparks erkennt jeder Gast und Nutzer diese Bade- und Benutzungsordnung an, sowie alle sonstigen Anordnungen, welche zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Ordnung dienen.
Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

  1. Verhaltensregeln
  2. Die Gäste und Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  3. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlust entliehener Gegenstände haftet der Gast für den hieraus entstandenen Schaden.
  4. Im Solewasser-Vitalpark muss handelsübliche, gekennzeichnete Badebekleidung getragen werden. Strand- und Straßenbekleidung sind aus hygienischen Gründen verboten.
  5. Die Umkleidekabinen dienen nur dem Umkleiden und sind nach der Nutzung sauber zu hinterlassen.
  6. Die Benutzung der Wasserbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind nicht erlaubt.
  7. Kosmetik und Sonnencreme (-öl) sollten vor dem Betreten der Wasserbecken durch warmes Duschen gründlich in den dafür vorgesehenen Sanitäreinrichtungen entfernt werden.
  8. Die Verwendung von Seife und sonstigen Mitteln zur Körperreinigung außerhalb der Duschräume ist verboten.
  9. Die Duschräume und der Badebereich dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  10. Das Schwimmbecken ist in verschieden tiefe Bereiche eingeteilt. Der Schwimmbereich darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer gehören in den Nichtschwimmerbereich.
  11. Es ist untersagt, von den Beckenrändern (Ausnahme Startblock) zu springen sowie andere Personen zu stoßen oder zu werfen.
  12. Über eine temporäre Nutzung mitgebrachter Sport-oder Spielgeräte (Bälle, Schnorchel, etc.) entscheidet das Personal des Solewasser-Vitalparks. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  13. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass Solewasser zu Veränderungen an Materialien führen kann. Deshalb kann für Schäden an Brillen, Uhren, Schmuck, Badebekleidung und andere Gegenstände, die der Gast mit sich führt, keine Haftung übernommen werden.
  14. Zerbrechliche Gegenstände, z.B. Glas und Porzellan dürfen nicht in den Solewasser-Vitalpark mitgebracht werden.
  15. In den Becken und in deren direkten Umfeld dürfen keine Speisen und Getränke verzehrt werden.
  16. Das Ausspucken auf den Boden oder in das Wasser ist untersagt.
  17. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
  18. Das Werfen von Steinen oder ähnlichen Gegenständen ist untersagt.
  19. Es ist untersagt zu zelten, offene Feuerstellen zu errichten oder zu grillen.
  20. Fundgegenstände sind bei den Mitarbeitern des Solewasser-Vitalparks abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  21. Der Betrieb von Beschallungsgeräten ist nicht gestattet.
  22. Gewerbliche Tätigkeiten, ungesetzliche oder nicht der Anlage angemessene Tätigkeiten sind nicht gestattet.
  23. Besucher die sich unentgeltlich Zugang in den Solewasser-Vitalpark verschafft haben, werden sofort aus der Einrichtung verwiesen.
  24. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
  25. Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.

III. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten sowie die Preise für den Besuch des Solewasser-Vitalparks können den Veröffentlichungen des Solewasser-Vitalparks, insbesondere dem jeweiligen Aushang, der Internetseite bzw. den Flyern entnommen werden. Die Öffnungszeiten können witterungsbedingt verkürzt werden oder ganz geschlossen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die Kur & Tourismus GmbH Bad Frankenhausen geltend gemacht werden können. Entscheiden dafür sind die Prognosen des DLRG Wetters und die Wetterwarnungen des Kommunalversicherers Sparkassenversicherung.
  2. Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt zum Betreten des Solewasser-Vitalparks. Die Kartenausgabe an der Kasse wird 30 min vor Ende der Öffnungszeit eingestellt und die Badezeit endet 15 Minuten vor Schließung.
  3. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorengegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine zeitweilige Einschränkung von einzelnen Einrichtungen, Bereichen oder Dienstleistungen rechtfertigt keine Ermäßigung oder Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises oder eines Teiles hiervon.
  4. Das Personal der Kur & Tourismus GmbH Bad Frankenhausen übt allen Gästen gegenüber das Hausrecht aus. Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen oder den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, können der Einrichtung verwiesen werden. Der Aufenthalt kann auf Zeit oder Dauer untersagt werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises findet nicht statt.
  5. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
  6. Im gesamten Solewasser-Vitalpark sind die Begleitpersonen von Kindern und Babys zur Aufsicht verpflichtet.
  7. Der Zutritt zu den Einrichtungen des Solewasser-Vitalparks ist grundsätzlich untersagt:
    Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
    b. Personen, die Tiere mit sich führen
    c. Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder offenen Wunden leiden.
    Gäste, die an Herz-und/oder Kreislaufbeschwerden leiden sowie Schwangere, sollten vor Benutzung der Einrichtung einen Arzt konsultieren.
  8. Personen, für welche die Stehtiefe nicht gewährleistet ist sowie Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen, an-oder auskleiden können, insbesondere Blinden, Epileptikern und sonstigen Behinderten, ist die Benutzung des Solewasser-Vitalparks nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  9. Außerhalb der Badesaison (April/ Oktober) sind die sanitären Anlagen und Umkleidekabinen geschlossen.
  10. Haftung
  11. Die Gäste benutzen die Einrichtungen des Solewasser-Vitalparks auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Kur & Tourismus GmbH Bad Frankenhausen, die gesamten Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
  12. Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände wird seitens der Kur & Tourismus GmbH Bad Frankenhausen nicht gehaftet.
  13. Für Wertsachen und Bargeld wird keine Haftung übernommen. Den Gästen wird empfohlen, keine Wertsachen im Solewasser-Vitalpark mit sich zu führen
  14. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
  15. Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 4, (3)) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt.
  16. Die Nutzung der Sprunganlagen erfolgt auf eigene Gefahr und in ausschließlich für Schwimmer gedacht.
  17. Ausnahmen
  18. Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Hausordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.
  19. Die Kur & Tourismus GmbH Bad Frankenhausen behält sich das Recht vor, die Hausordnung bei Bedarf zu ändern.
  20. Wünsche und Beschwerden

Wünsche und Beschwerden der Gäste und Nutzer nimmt das Personal entgegen. Es schafft wenn möglich, sofort Abhilfe. Wünsche und Beschwerden können auch schriftlich oder mündlich bei der Kur &Tourismus GmbH Bad Frankenhausen vorgebracht werden. Oder Sie senden eine E-Mail an Qualitä

VII. Inkrafttreten

Diese Bade- und Benutzungsordnung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kur & Tourismus GmbH Bad Frankenhausen 2024